Finanzierung

Wir rechnen nach den offiziellen Tarifen vom zuständigen Kanton ab.

Kostenübernahme

Die Behandlungskosten gliedern sich in 3 Anteile:

1. Krankenkassen Pflichtanteil (KVG)

2. Die tägliche Kostenbeteiligung des Patienten beträgt CHF 15.95

3. Restfinanzierungsbeitrag der Wohngemeinde

Die Rechnungen für die Krankenkassen und Gemeinden stellen wir diesen direkt zu.

 

Der Patient erhält  die Rechnung für seine Kostenbeteiligung persönlich von uns oder per Post zugestellt. Sie haben 30 Tage Zeit um die Rechnung zu begleichen.

Materialkosten

Wir arbeiten mit einer Partnerapotheke zusammen, welche uns innerhalb von 24 Stunden Pflegematerialien und Medikamente entweder direkt zum Patienten oder uns zustellt. Die Partnerapotheke rechnet direkt mit der Krankenkasse ab.

Nicht leistungspflichtige Medikamente und Materialien sowie der Selbstbehalt wird dem Patient von der Apotheke in Rechnung gestellt. Patienten oder Angehörige können aber auch ihren Hausarzt oder ihre Wahlapotheke berücksichtigen.

Das Angebot mit unserer Partnerapotheke ist nicht verpflichtend.

 

Aus hygienischen Gründen benötigen wir bei jedem Patienten Handschuhe und Händedesinfektionsmittel. Dies wird leider von den Krankenkassen nicht übernommen und muss vom Patient selbst bezahlt werden.

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